Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde u. a. um die sogenannte „Notdienstgebühr“ ergänzt. Die Regelungen gelten seit dem 14.02.2020. Es muss seitdem (neben den bisher gültigen
Modalitäten) zusätzlich eine pauschale „Notdienstgebühr“ in Höhe von 50,00 Euro bei jedem Tierarztbesuch außerhalb der regulären Sprechzeiten berechnet
werden.
Den gesetzlichen Hintergrund können Sie dem PDF entnehmen.