Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde u. a. um die sogenannte „Notdienstgebühr“ ergänzt. Die Regelungen gelten seit dem 14.02.2020. Es muss seitdem (neben den bisher gültigen
Modalitäten) zusätzlich eine pauschale „Notdienstgebühr“ in Höhe von 50,00 Euro netto (bzw. 59,50 Euro brutto) bei jedem Tierarztbesuch außerhalb der regulären
Sprechzeiten berechnet werden.
Den gesetzlichen Hintergrund können Sie dem PDF entnehmen.