Notdienstgebühr

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde u. a. um die sogenannte „Notdienstgebühr“ ergänzt. Die Regelungen gelten seit dem 14.02.2020. Es muss seitdem (neben den bisher gültigen Modalitäten) zusätzlich eine pauschale „Notdienstgebühr“ in Höhe von 50,00 Euro bei jedem Tierarztbesuch außerhalb der regulären Sprechzeiten berechnet werden.

 

Den gesetzlichen Hintergrund können Sie dem PDF entnehmen.

Download
Merkblatt für Tierhalter zur Änderung in der GOT
2020, PM_BTK_Notdienstgebuehr.pdf
Adobe Acrobat Dokument 231.2 KB